Förderverein Philharmonie Junger Christen e.V. |
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GemeinnützigkeitDie Gemeinnützigkeit wurde dem Verein durch den Freistellungsbescheid vom 29. Juli 2008 bescheinigt, da wir den gemeinnützigen Zweck der Jugendhilfe erfüllen. So dürfen wir für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Für Beiträge und Spenden bis 100 Euro gilt der Kontoauszug als Beleg für das Finanzamt. |